Steuererklärung 2026: Was Selbstständige in der Schweiz jetzt wissen müssen
Die Frist rückt näher. Ende März ist in den meisten Kantonen Schluss – dann muss die Steuererklärung eingereicht sein. Und gerade als Selbstständige oder Selbstständiger gibt es 2026 ein paar Änderungen, die du kennen solltest. Nicht, weil es «nice to know» wäre. Sondern weil du sonst bares Geld liegen lässt.
Hier sind die wichtigsten Punkte – ohne Steuerberater-Deutsch, dafür mit konkreten Zahlen.
Die grosse Neuerung: Säule 3a nachzahlen
Das ist die Nachricht des Jahres für alle, die in der Vergangenheit nicht immer den vollen Betrag in die Säule 3a einbezahlt haben. Ab 2026 kannst du Beitragslücken bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen. Und das Beste: Den nachgezahlten Betrag kannst du voll vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Du musst zuerst deinen ordentlichen Jahresbeitrag 2026 vollständig einzahlen
- Pro Jahr ist ein zusätzlicher Einkauf von maximal CHF 7'258 möglich
- Du brauchst ein AHV-pflichtiges Einkommen – sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Jahr, für das du die Lücke schliesst
- Erstmals möglich: Rückwirkend für das Jahr 2025
Konkretes Beispiel: Du hast 2025 nur CHF 3'000 statt den vollen Betrag in die Säule 3a eingezahlt. 2026 zahlst du zuerst deinen regulären Maximalbetrag ein und kannst dann zusätzlich bis zu CHF 7'258 für die Lücke von 2025 nachschiessen. Beides ist steuerlich abzugsfähig.
Maximalbeträge 2026
Hier wird es für Selbstständige interessant, denn die Beträge unterscheiden sich je nach Situation:
Falls du keine Pensionskasse hast – und das betrifft viele Freelancer und Einzelunternehmer – ist der mögliche Steuerabzug also deutlich höher. In Hochsteuerkantonen sparst du damit locker 30–40% des eingezahlten Betrags an Steuern.
Abzüge, die viele vergessen
Du kennst das: Man sitzt vor der Steuererklärung, tippt die grossen Posten ein und denkt, man hätte alles. Aber gerade bei Selbstständigen gibt es Abzüge, die regelmässig unter den Tisch fallen.
Per 1. Januar 2026 wurde der Maximalansatz für Fahrkosten von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer erhöht. Klingt nach wenig, aber wer 15'000 Geschäftskilometer pro Jahr fährt, hat plötzlich CHF 750 mehr Abzug als noch 2025.
Pensionskasse: Lohnt sich der freiwillige Anschluss?
Als Selbstständige bist du nicht verpflichtet, dich einer Pensionskasse anzuschliessen. Aber ab einem gewissen Einkommen lohnt es sich steuerlich enorm.
Grobe Faustregel: Verdienst du über CHF 150'000, fährst du mit einer Pensionskasse fast immer besser. Warum? Weil du deutlich höhere Beträge steuerfrei einzahlen kannst als nur über die Säule 3a. Und Einkäufe in die Pensionskasse sind ebenfalls abzugsfähig.
Nicht jede Pensionskasse nimmt Selbstständige auf. Prüfe die Angebote deines Branchenverbands oder spezialisierte Stiftungen. Die Konditionen – vor allem Verwaltungskosten und Umwandlungssätze – unterscheiden sich stark.
MWST 2026: Was sich ändert
Falls du MWST-pflichtig bist (oder es bald wirst), gibt es drei Änderungen, die dich betreffen könnten:
Die MWST-Sätze selbst bleiben 2026 übrigens unverändert. Erst ab 2028 steht eine Erhöhung an.
Kantonsunterschiede: Wo du wohnst, zählt
Was gerne vergessen wird: Die Schweiz hat nicht «eine» Steuer. Jeder Kanton kocht sein eigenes Süppchen. Der Unterschied zwischen einem Hochsteuerkanton und einem Niedrigsteuerkanton kann bei gleichem Einkommen mehrere Tausend Franken ausmachen.
Das heisst nicht, dass du sofort umziehen sollst. Aber es heisst: Prüfe die kantonsspezifischen Abzüge. Manche Kantone bieten grosszügigere Homeoffice-Pauschalen, andere höhere Weiterbildungsabzüge. Diese Details stehen in der kantonalen Wegleitung – und ja, es lohnt sich tatsächlich, die mal zu lesen.
Frist verpasst? Kein Drama
Falls du es bis Ende März nicht schaffst: In den meisten Kantonen kannst du online eine Fristverlängerung beantragen. Meistens kostenlos, manchmal gegen eine kleine Gebühr. Aber tu es vor Ablauf der Frist, nicht danach.
- Säule 3a Nachzahlung ist die grösste Neuerung 2026 – nutze sie, wenn du Lücken hast
- Fahrkosten wurden auf 75 Rappen/km erhöht
- MWST jährlich abrechnen ist neu möglich bei Umsatz unter CHF 5 Mio.
- Prüfe alle Abzüge – Homeoffice, Weiterbildung, Verbandsbeiträge
- Pensionskasse lohnt sich ab ca. CHF 150'000 Einkommen
- Fristverlängerung rechtzeitig online beantragen, falls nötig
Die Steuererklärung ist kein Lieblingshobby. Aber als Selbstständige ist sie einer der wenigen Momente im Jahr, wo du aktiv Geld zurückholen kannst. Nimm dir die zwei, drei Stunden. Es zahlt sich aus – im wahrsten Sinne.