AGB und Verträge als Freelancer – was du wirklich brauchst
Du hast dein erstes Projekt an Land gezogen. Der Kunde ist nett, das Budget stimmt, ihr habt euch per E-Mail auf alles geeinigt. Reicht das?
Kurze Antwort: Nein.
Ohne klare vertragliche Grundlage stehst du im Ernstfall mit leeren Händen da. Und „Ernstfall" heisst nicht gleich Gerichtsverhandlung. Es reicht schon, wenn der Kunde plötzlich drei Extra-Revisionen will, die Zahlung hinauszögert oder behauptet, das Ergebnis sei anders besprochen worden.
Verträge sind kein Misstrauensbeweis. Sie sind dein Sicherheitsnetz.
Brauchst du eigene AGB?
Fangen wir mit der häufigsten Frage an. Die Antwort ist differenzierter, als du vielleicht denkst.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die du für alle deine Kundenbeziehungen verwenden kannst. Sie regeln Standardfragen wie Zahlungsfristen, Haftung, Stornierung und Nutzungsrechte.
Pflicht sind sie nicht. Kein Gesetz in der Schweiz, Deutschland oder Österreich zwingt dich dazu, AGB zu haben. Aber: Wenn du regelmässig ähnliche Dienstleistungen anbietest, sparen sie dir enorm viel Zeit und schützen dich vor unangenehmen Überraschungen.
- Einmal erstellen, immer wieder verwenden
- Klare Spielregeln von Anfang an
- Professioneller Auftritt gegenüber Kunden
- Schutz bei Zahlungsverzug und Haftungsfragen
- Kosten für anwaltliche Erstellung (200–800 CHF/EUR)
- Unwirksame Klauseln können dir schaden statt nützen
- Bei Geschäftskunden (B2B) weniger streng geprüft als bei Privatkunden (B2C)
Werkvertrag oder Dienstvertrag – der Unterschied zählt
Viele Freelancer wissen nicht, welche Vertragsart sie eigentlich abschliessen. Dabei hat das massive Auswirkungen.
Dienstvertrag: Du schuldest deine Arbeitszeit und dein Bemühen. Ob das Ergebnis dem Kunden gefällt, ist rechtlich erstmal egal. Typisch für Beratung, Coaching, laufenden Support.
Werkvertrag: Du schuldest ein konkretes Ergebnis. Eine fertige Website, ein Logo, ein Gutachten. Erst wenn das Werk „abgenommen" wird, hast du deinen Teil erfüllt. Der Kunde kann Nachbesserung verlangen, wenn das Ergebnis mangelhaft ist.
Beim Werkvertrag trägst du das Risiko. Wenn du drei Tage an einem Design arbeitest und der Kunde es ablehnt, weil es nicht der Vereinbarung entspricht, hast du keinen Anspruch auf Bezahlung. Deshalb: Leistungsumfang so präzise wie möglich definieren.
In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (OR) beide Vertragstypen. In Deutschland und Österreich ist es das BGB bzw. ABGB. Die Grundlogik ist aber überall dieselbe.
Die 7 Klauseln, die in keinem Freelancer-Vertrag fehlen dürfen
Egal ob du mit eigenen AGB oder einem Individualvertrag arbeitest – diese Punkte gehören rein:
Länderspezifische Unterschiede in der DACH-Region
Die Grundprinzipien des Vertragsrechts sind sich ähnlich, aber es gibt Unterschiede, die du kennen solltest.
Das Schweizer Obligationenrecht gibt dir viel Vertragsfreiheit. AGB-Kontrollen sind weniger streng als in Deutschland. Dafür gilt: Ungewöhnliche Klauseln in AGB sind unwirksam, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde (Ungewöhnlichkeitsregel). Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche: 10 Jahre.
Das BGB hat die strengste AGB-Kontrolle der drei Länder. Klauseln, die den Vertragspartner „unangemessen benachteiligen" (§ 307 BGB), sind unwirksam. Besonders bei B2C-Verträgen wird hart geprüft. Tipp: Keine AGB-Vorlagen aus dem Internet kopieren – viele enthalten unwirksame Klauseln.
Das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) schützen Verbraucher stark. Für B2B-Verträge hast du mehr Spielraum. Besonderheit: In Österreich gibt es eine sogenannte „Geltungskontrolle" – AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Die grössten Fehler – und wie du sie vermeidest
Der häufigste Fehler? Gar keinen Vertrag haben. Nummer zwei: Einen Vertrag haben, den du selbst nicht verstehst. Und Nummer drei: Die AGB des Kunden einfach akzeptieren, ohne sie zu lesen.
Ja, auch als Freelancer darfst du Verträge verhandeln. Du musst die AGB eines Auftraggebers nicht blind übernehmen. Streich Klauseln, die dich unangemessen benachteiligen, und schlage Alternativen vor. Die meisten Kunden respektieren das – und die, die es nicht tun, sind vielleicht ohnehin nicht die richtigen.
Was kostet das Ganze?
Ein Anwalt erstellt dir AGB für ca. 200 bis 800 Euro oder Franken, je nach Umfang. Ein massgeschneiderter Projektvertrag kostet ähnlich. Klingt nach viel? Vergleich das mit dem Honorar, das du verlierst, wenn ein Projekt ohne Vertrag schiefgeht.
Du brauchst keine juristischen Romane. Aber du brauchst klare, schriftliche Vereinbarungen. Ein solider Vertrag mit den 7 Kernklauseln schützt dich vor den meisten Problemen. Investier einmal in eine anwaltliche Prüfung – das zahlt sich über Jahre aus.
Und noch ein letzter Gedanke: Ein Vertrag schützt nicht nur dich. Er schützt auch deinen Kunden. Wer klare Spielregeln aufstellt, wirkt professionell und schafft Vertrauen. Das ist kein Hindernis für gute Zusammenarbeit – sondern die Grundlage dafür.